
Es hört sich an wie eine Geschichte aus einem Krimi, aber es ist leider die bittere Realität. Eine Hundehalterin aus dem schweizerischen Oberaargau wurde vorgeworfen ihre 3 Hunde qualvoll getötet zu haben.
Laut dem Veterinärdienst wurde dem Jagdterrier „Franky“ und den beiden Malinios „Hidalgo“ und „Dart“ zunächst Rattengift verabreicht. Zusätzlich bekamen die Hunde mit Rasierklingen und Stecknadeln präparierte Köder zu fressen. Die anschließende Not-OP konnte die Tiere leider nicht mehr retten.
Da die junge Halterin zum Zeitpunkt des Todes ihrer Hunde hohe Schulden hatte, veröffentlichte sie einen Spendenaufruf in den sozialen Netzwerken. Mit dem Geld wollte sie nach eigener Aussage die OP-Kosten bezahlen und anderen Opfern in ähnlichen Situationen helfen. Die Anteilnahme unter den Lesern war entsprechend hoch und so kamen umgerechnet ca. 17.500 € an Spendengeldern zusammen.
Mit den gespendeten Geldern bezahlte sie dann jedoch unter anderem auch die Reparatur ihres Autos und eine Zahnarztrechnung. In den Fokus der Ermittler ist die junge Frau hauptsächlich durch ihr Verhalten nach dem Tod der Hunde geraten. So habe sie sich in den sozialen Netzwerken immer als Opfer präsentiert und mehrfach den Wunsch geäußert, dass der mutmassliche Täter doch endlich gefasst werde.
Eine Zusammenarbeit mit der Polizei habe sie hingegen stets verweigert. Das Gericht musste sich nun also mit der Frage auseinandersetzen ob die Hundehalterin in diesem Fall ein Opfer oder sogar der Täter ist.
In dem am 09.10.2019 eröffneten Urteil wurde die Angeklagte dann freigesprochen. Das Gericht betonte jedoch in seiner Urteilsbegründung, dass es von der Unschuld der Angeklagten keineswegs überzeugt sei.
So sei es durchaus vorstellbar, dass die junge Frau ihre Hunde getötet habe um sich so finanziell zu bereichern. Die reine „Vorstellbarkeit“ reicht jedoch für eine Verurteilung nicht aus und so bleibt am Ende nur ein Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Das Gericht sprach der Hundehalterin eine Entschädigung von rund 5100 € zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.