Foto: DPA (Sujet)
In England und Wales dürfen die Bürger im Rahmen einer großen Online-Umfrage der Regierung noch bis zum 1. September darüber abstimmen, welche Strafe ein Hundehalter ihrer Meinung nach erhalten soll, wenn ein Hund in einem Zwischenfall einen Menschen schwer- oder eventuell sogar tödlich verletzt hat.
Die Regierung möchte sich nach eigenen Angaben mit Hilfe dieser Umfrage einen Überblick über die aktuelle Meinung in der Bevölkerung verschaffen. Zur Auswahl steht z.B. auch, dass ein Hundebesitzer dessen Vierbeiner einen Menschen tödlich verletzt hat, im Zweifel lebenslang ins Gefängnis gehen soll.
Hat der Hund einen Menschen hingegen „nur“ schwer verletzt, bietet die Umfrage die Möglichkeit, die Strafe von derzeit zwei Jahren Haft auf maximal zehn Jahre Gefängnis zu erhöhen. Das Ergebnis dieser Studie soll jedenfalls nicht rechtsbindend sein. Grund für die Umfrage sind die häufigen Übergriffe von Hunden auf Menschen. So wurden seit 2005 bereits 16 Menschen in England durch Beißattacken getötet.
Die jährlichen Angriffe belaufen sich insgesamt auf 210.000 Beißvorfälle, davon mussten min. 6.000 Opfer anschließend stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Diese Beißproblematik existiert jedoch auch bei uns! So wurden den Behörden in der Schweiz im Jahr 2010 beispielsweise 5.090 Hundeangriffe gemeldet.
Die gemeldeten Hundebisse in Österreich beliefen sich 2011 auf 3.009 Vorfälle. Eine aktuelle Statistik für ganz Deutschland konnte ich leider bisher nicht finden. Allein in Berlin wurden jedoch letztes Jahr über 650 Vorfälle gemeldet. Dabei ist die Rasse des beißenden Hundes zum Glück nicht maßgeblich gewesen.
Wie würdet Ihr eine solche Umfrage beantworten? Brauchen wir in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ebenfalls härtere Strafen für Halter von bissigen Hunden oder brauchen wir einfach mehr Kontrollen?
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3 Reaktionen
In Deutschland gilt: (§ 223 StGB ff: Körperverletzung)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005403307
Leider bleibt der Opferschutz auf der Strecke.
Wir bräuchten eine Regelung, nach der ein Opfer einer Beißattacke unbürokratisch alle Schäden ersetzt bekommt, auch dann, wenn der Halter keine Versicherung hat, oder gar der Halter unbekannt ist.
Es kann nicht sein, daß die Eltern eines verletzten Kindes privat nach dem Hundehalter ermitteln müssen, um dann per Gerichtsbescheid ein Entgelt für den Schaden einklagen zu müssen.
An dieser Stelle benötigen wir eine Gesetzesänderung, die die Gemeinschaft der Haftpflichtversicherungen zur sofortigen nicht zu diskutierende Vorleistung zwingt. Diese „Gemeinschaft“ hat dann die Kapazitäten, um sich das Geld vom Halter zurückzuholen, sollte der betreffende Hund nicht versichert gewesen sein.
Ergänzung:
Wir benötigen eine Regelung, nach der ein Hundehalter nach einem „Unfall“ die Möglichkeit bekommt. sich zu stellen, ohne daß ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Heute passiert es zu oft, daß Hundehalter nach einem Unfall einfach unerkannt verschwinden, da sie Angst um ihren Gefährten haben, dem nach einer gefährlichen Beißattacke die Todesstrafe droht.
Was passiert dann dem Halter, wenn er sich am Folgetag reuemütig meldet?
Exorbitante Strafen, von denen das Opfer ncihts hat oder??
Lasche Strafen haben wir heute schon, es gibt genug Fälle wo Kinder oder Erwachsene entstellt werden, und der Halter mit einer Geldbuße – wenn überhaupt – davon kommt. Wenn die Strafen empfindlich weh tun, dann überlegt man es sich eher, ob man das Opfer liegen lässt, wenn er beobachtet wird. Wenn er / sie nicht beobachtet wird, verschwinden viele ja auch heute. Wer das nicht wahrhaben will, verschließt die Augen vor der Realität.