Foto: Walter Fischer
Mit dem Tod der Chihuahua-Hündin „Daisy“ wird sich bald das Landgericht Düsseldorf beschäftigen müssen, denn das Amtsgericht ist überzeugt davon, dass „Daisy“ im September 2012 von ihrem Herrchen mit erheblicher Brutalität zunächst geschlagen und in Folge auch getötet wurde und verurteilte den 41-Jährigen Chemiearbeiter nun wegen Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.
Ein Zeuge hörte den Hund am Abend des 7. September 2012 in der Wohnung des Facharbeiters und seiner Freundin laut jammern. Da „Daisy“ bereits öfter von ihrem Herrchen getreten und gegen die Wand geworfen worden sei, alarmierte der Nachbar die Polizei. Am nächsten Tag lag der Chihuahua tot auf dem Balkon.
An dem fraglichen Abend sah der Zeuge nach eigenen Angaben sogar, wie die kleine „Daisy“ vom Angeklagten gegen die Scheibe der Balkontür geschleudert wurde. Das Amtsgericht ist in seinem Urteil überzeugt davon, dass der Angeklagte aus Wut, weil „Daisy“ auf die Wohnzimmercouch uriniert haben soll, das zierliche Tier so massiv getreten und geschlagen habe, dass es in Folge davon innerlich verblutete.
Der 41-Jährige Hundehalter, der bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist, bestritt im Prozess energisch, den Hund misshandelt zu haben. Vor Gericht sagte er aus, „Daisy“ wurde beim Spielen mit großen Hunden getreten und sei dabei wohl tödlich verletzt worden. Auch die Freundin (22), die zuvor bereits Anzeige gegen ihren Freund erstattet hatte, sagte vor Gericht dann plötzlich aus, ihr Freund habe dem Hund nichts getan.
Das Gericht glaubt jedoch dem Nachbarn und vermutet, dass die 22-Jährige wohl durch den Angeklagten eingeschüchtert wurde. Daher wird aus sie sich vermutlich bald wegen Falschaussage vor einem Gericht verantworten müssen. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wurden jedenfalls schon eingeleitet.
Der zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilte Chemiearbeiter will den Vorwurf der Tierquälerei und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz jedoch nicht gelten lassen. Er hat sofort Berufung eingelegt und möchte nun vor dem Landgericht in Düsseldorf beweisen, dass er stets ein liebevoller Hundehalter gewesen ist.
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